Ihre Zulassungsstelle
Anmeldung für alle 18 OÖ Bezirke
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Zulassung einfach und schnell in der Autowelt Linz
Wer ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger im öffentlichen Verkehr betreiben will, muss sich zunächst um dessen Zulassung bemühen. Bevor Ihr Fahrzeug angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im nächsten Schritt sammeln Sie sämtliche Unterlagen, die für die Kfz-Zulassung benötigt werden, darunter Lichtbildausweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes sowie Genehmigungsnachweis. Dazu kommen weitere Dokumente für Neu- oder Gebrauchtwagen sowie für Firmenwagen und Leasing. Bei genehmigter Kfz-Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung sowie ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument.
Ihre Vorteile bei uns
- Anmeldung für alle 18 OÖ Bezirke
- meist doppelte Personalbesetzung, somit kurze Wartezeiten
- kostenlose Parkplätze vor der Zulassungsstelle
- rasche, kompetente und freundliche Abwicklung
- Bar- und Bankomatzahlung
- gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung
Wir sind für Sie da
Montag - Freitag:
07:15 - 18:00Garantierte Bearbeitung auch am Abend nach vorheriger Terminvereinbarung.
KONTAKTIEREN SIE UNS
T +43 732 38 77 33 - 650
@ zulassung@autowelt-linz.com
Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassungsstelle?
- Kfz-Erstanmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
- Kaufvertrag oder Benützerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Juristische Personen: Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), sofern das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist.
- Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Original
- Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporte u. dgl.
- Kfz-Abmeldung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Alle Kennzeichentafeln
- Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Änderung der Kfz-Zulassung
Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.
- Kennzeichenhinterlegung
- Alle Kennzeichentafeln
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
- Zulassungsschein (bei Wechselkennzeichen von allen Fahrzeugen)
Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!
- Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichen
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
- Noch vorhandene Kennzeichentafel
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
- Wechsel auf EU-Kennzeichen
Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist ohne Mehrkosten möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel nachbestellt haben.
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
- Die "alten" Kennzeichen
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
- Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
- Wunschkennzeichen
Falls Sie erstmals ein Wunschkennzeichen in Anspruch nehmen wollen, ist dies über Ihre zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Die Behörde bewilligt das Wunschkennzeichen und teilt es zu.
Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens:
- Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde
Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel:
- Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
- Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
- Alle bisherigen Kennzeichentafeln
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug, Übereinstimmungserklärung, Interimsbescheinigung bzw. Prüfgutachten einer Landesregierung
- Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), wenn dies bereits erforderlich gewesen ist.
Für alle 18 OÖ Bezirke
Verwaltungsbezirke
Landespolizeidirektion Linz (L) - Landespolizeidirektion Wels (WE)
BH Linz-Land (LL) - BH Urfahr-Umgebung (UU) - BH Perg (PE) - BH Freistadt (FR) - BH Wels Land (WL) - BH Rohrbach (RO) -
Landespolizeidirektion Steyr (SR)
BH Steyr Land (SE) - BH Vöcklabruck (VB) - BH Gmunden (GM) - BH Grieskirchen (GR) - BH Kirchdorf an der Krems (KI) - BH Ried im Innkreis (RI) -
BH Schärding (SD) - BH Braunau am Inn (BR) - BH Eferding (EF)