Ihre Zulassungsstelle

    Anmeldung für alle 18 OÖ Bezirke


    Sie wollen lästige Wartezeiten vermeiden?
    Nutzen Sie einfach unser Online-Terminanmeldungssystem.

    Zulassung einfach und schnell in der Autowelt Linz

    Wer ein Kraftfahrzeug oder einen Anhänger im öffentlichen Verkehr betreiben will, muss sich zunächst um dessen Zulassung bemühen. Bevor Ihr Fahrzeug angemeldet werden kann, muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Im nächsten Schritt sammeln Sie sämtliche Unterlagen, die für die Kfz-Zulassung benötigt werden, darunter Lichtbildausweis und Nachweis des Hauptwohnsitzes sowie Genehmigungsnachweis. Dazu kommen weitere Dokumente für Neu- oder Gebrauchtwagen sowie für Firmenwagen und Leasing. Bei genehmigter Kfz-Zulassung erhalten Sie eine Zulassungsbescheinigung sowie ein Fahrzeug-Genehmigungsdokument.

    • Ihre Vorteile bei uns

      • Anmeldung für alle 18 OÖ Bezirke
      • meist doppelte Personalbesetzung, somit kurze Wartezeiten
      • kostenlose Parkplätze vor der Zulassungsstelle
      • rasche, kompetente und freundliche Abwicklung 
      • Bar- und Bankomatzahlung
      • gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung
    • Wir sind für Sie da

      Montag - Freitag:
      08:00 - 12:00
      12:45 - 18:00

      Garantierte Bearbeitung auch am Abend nach vorheriger Terminvereinbarung.

    • KONTAKTIEREN SIE UNS

      T +43 732 38 77 33 - 650
      zulassung@autowelt-linz.com

    Welche Unterlagen benötige ich für die Zulassungsstelle?

    • Kfz-Erstanmeldung
      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid und Datenauszug
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Anmeldung für Sie durchführt.
      • Kaufvertrag, Rechnung, Kaufbestätigung oder Benützerüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
      • Juristische Personen: GISA-Auszug oder Firmenbuchauszug bzw. Amtsbestätigung aus dem Vereinsregister für den Antragsteller der Zulassung
      • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl) muss positiv im System erfasst sein
      • Versicherungsbestätigung der Kfz-Haftpflichtversicherung im Original
      • Kammerbestätigung bei Taxi, Mietwagen, Gütertransporte u. dgl.
    • Kfz-Abmeldung
      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Abmeldung für Sie durchführt.
      • Zulassungsschein Teil 1 & Teil 2
      • Alle Kennzeichentafeln inkl. wenn vorhanden rotes Kennzeichen
      • Bei Verlust oder Diebstahl der Kennzeichentafel(n): Original Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
      • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug und Übereinstimmungserklärung
    • Änderung der Kfz-Zulassung

      Sie möchten Ihre Adresse im Zulassungsschein ändern oder eine andere Änderung durchführen lassen? Die erforderlichen Unterlagen sind vom Änderungswunsch abhängig. Die nachfolgend gelisteten Unterlagen werden jedoch in jedem Fall benötigt.

      • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug und Übereinstimmungserklärung
      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Änderung für Sie durchführt
      • Zulassungsschein Teil 1 und Teil 2
      • Namensänderung: zusätzlich Heiratsurkunde u. dgl.
    • Kennzeichenhinterlegung
      • Alle Kennzeichentafeln inkl. wenn vorhanden rotes Kennzeichen
      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Hinterlegung für Sie durchführt.
      • Zulassungsschein Teil 1

      Achtung: Die Kennzeichenhinterlegung wird erst nach 47 Tagen prämienwirksam!

    • Wiederausfolgung Kfz-Kennzeichen
      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
    • Verlust oder Diebstahl von Kfz-Kennzeichen
      • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid und Datenauszug
      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
      • Noch vorhandene Kennzeichentafel
      • Zulassungsschein Teil 1 und Teil 2
      • Verlust-/Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle im Original
      • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), muss positiv im System erfasst sein.
    • Wechsel auf EU-Kennzeichen

      Die Beibehaltung der Kombination am Kennzeichen (Zahlen, Buchstaben) ist möglich. Sie müssen lediglich die EU-Kennzeichen vor dem Fahrzeugwechsel kostenpflichtig nachbestellt haben.

      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Kennzeichen für Sie entgegen nimmt.
      • Die "alten" Kennzeichen
      • Zulassungsschein Teil 1 und Teil 2
      • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug und Übereinstimmungserklärung
      • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), muss positiv im System erfasst sein.
    • Wunschkennzeichen

      Falls Sie erstmals ein Wunschkennzeichen in Anspruch nehmen wollen, ist dies über Ihre zuständige Bundespolizeidirektion bzw. Bezirkshauptmannschaft zu beantragen. Die Behörde bewilligt das Wunschkennzeichen und teilt es zu.

      Bei erstmaliger Bestellung Ihres Wunschkennzeichens:

      • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde

      Bei Zuweisung einer bestehenden Zulassung sowie einer lagernden Kennzeichentafel:

      • Amtlicher Lichtbildausweis (Pass, Führerschein, Personalausweis) des Antragstellers bzw. Bevollmächtigten
      • Vollmacht (gebührenfrei), falls jemand anderer die Unterlagen für Sie entgegen nimmt.
      • Alle bisherigen Kennzeichentafeln inkl. rotes Kennzeichen
      • Zulassungsschein Teil 1 und Teil 2
      • Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid, Datenauszug und Übereinstimmungserklärung
      • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG (Pickerl), muss bereits positiv im System erfasst sein

    Für alle 18 OÖ Bezirke

    Verwaltungsbezirke

    Landespolizeidirektion Linz (L) - Landespolizeidirektion Wels (WE)

    BH Linz-Land (LL) - BH Urfahr-Umgebung (UU) - BH Perg (PE) - BH Freistadt (FR) - BH Wels Land (WL) - BH Rohrbach (RO) - 

    Landespolizeidirektion Steyr (SR)

    BH Steyr Land (SE) - BH Vöcklabruck (VB) - BH Gmunden (GM) - BH Grieskirchen (GR) - BH Kirchdorf an der Krems (KI) - BH Ried im Innkreis (RI) - 

    BH Schärding (SD) - BH Braunau am Inn (BR) - BH Eferding (EF)

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